Es kann immer noch vorkommen, dass Sie beim Buchen von Flugreisen Ihre Kreditkarte als Identifikationsmittel beim Check-In vorlegen müssen.
Dies ist nach dem neuesten Gerichtsurteil des Landgerichts Frankfurt (Az.: 2-24 O 142/10) nicht zulässig. (PDF-Download)
Um beim Abflugtag jedem Stress aus dem Weg zu gehen, sollten Sie immer im Vorfeld die AGB der Fluggesellschaft lesen. Sollte hier noch stehen, dass die Kreditkarte vorgelegt werden muss, sollten Sie ein klärendes Telefonat führen.
- Denn, was ist, wenn am Abflugtag – egal aus welchen Gründen – Ihre Kreditkarte nicht verfügbar ist??
- Wollen Sie am Flugschalter abgewiesen werden und vielleicht nur teure Umbuchungs-Alternativen erhalten?
Lassen Sie sich niemals darauf ein, Ihre Kreditkarte zur Identifikation beim Check-In vorlegen zu müssen. Ein gültiges Ausweisdokument wie Personalausweis oder Reisepass ist vollkommen ausreichend.