Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter wieder möglich

Die Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) ist seit 1.1.2010 wieder möglich, wenn diese den Nettobetrag von 410 EUR nicht übersteigen. Seit 2008 war dies nur 150 EUR.

Da viele technische Geräte, wie Laptop, Beamer ect. jetzt in diesem Preissegment zu finden sind, ist für den einen oder anderen Starter die Investition in neue Technik eine Überlegung wert.

Im Zweifel immer mit dem Berater des Vertrauens Rücksprache halten!